Wenn bei Ihnen eine Erkrankung oder Indikation nach § 43 SGB V vorliegt, bezuschusst Ihre Krankenkasse die von Ihrem Arzt empfohlene Ernährungsberatung. Dafür benötigen Sie eine sogenannte Notwendigkeitsbescheinigung, die Ihnen Ihr Arzt ausstellt.
Die Bescheinigung können sie hier ausdrucken und zum Arzt mitnehmen.