Wenn bei dir eine Erkrankung oder Indikation nach § 43 SGB vorliegt, bezuschusst deine Krankenkasse die von deinem Arzt empfohlene Ernährungsberatung. Dafür benötigst Du eine sogenannte Notwendigkeitsbescheinigung, die dein Arzt dir ausstellt.
Die Bescheinigung empfehle ich dir hier ausdrucken und zum Arzt mitzunehmen.